Teilchendetektoren
- Funkenkammer
Zum Nachweis von Teilchen
mit besonders geringer Wechselwirkung mit Materie eignet sich die Funkenkammer.
Sie besteht aus einer Reihe von etwa 1 m² großen und 1 cm dicken
Aluminiumplatten, die parallel zueinander in einer Edelgasatmosphäre
angeordnet sind. Die Platten 1, 3, 5 usw. (siehe Abbildung) sind geerdet;
an die Platten 2, 4, 6 usw. kann für die Dauer von jeweils einigen Millisekunden
eine Hochspannung von 20 kV angelegt werden. Diese Spannung reicht gerade nicht aus,
um einen Funken zwischen zwei benachbarten Platten überspringen zu
lassen.
Dringt ein geladenes
Teilchen ein, so wird das Gas längs der Teilchenbahn ionisiert. Liegt
gerade die Hochspannung zwischen den zwei Platten an, bilden sich dort durch Stoßionisation leuchtende Funken aus, die fotografiert werden
können. Der Funke bleibt sichtbar,
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solange die Spannung anliegt. Die Spannung wird daher nur einige Millisekunden angelegt, um einen andauernden Funkenüberschlag
zu verhindern. Dieser würde den Detektor für weitere Teilchen
unempfindlich machen.
Die
Funkenkammer macht die Flugbahn von Teilchen sichtbar und wird für
Demonstrationszwecke benutzt. In modernen Großdetektoren werden keine
Funkenkammern mehr verwendet.
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